* WICHTIG* Die Aushändigung eines Bildungsgutscheins liegt nicht in unserem Ermessen, sondern im Ermessen des Sachbearbeiters bzw. der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter.
Voraussetzungen
Du bist arbeitslos (mit / ohne Arbeitslosengeld, oder Leistungsbezug nach SGB II)
Du bist auf der Suche nach einem neuen Job, einer Ausbildung, einer Weiterbildung
Du benötigst die Weiterbildung zur Absicherung deines Arbeitsplatzes
Du möchtest dich umorientieren
Die Weiterbildung muss notwendig sein
ggf. wird eine sogenannte „Jobzusage“ vom Sachbearbeiter verlangt
Nimm dir die Zeit und informier dich vorher über die Kursangebote und Kursinhalte.
Angebot erhalten
Um einen Bildungsgutschein zu bekommen, benötigst du ein Angebot von uns. Auf diesem Angebot stehen alle notwendigen Informationen für den Sachbearbeiter wie beispielsweise die Kursbezeichnung, Maßnahmenummer, Dauer, Preis usw.. Das Angebot kannst du per Mail anfordern, oder in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort erhalten.
Angaben für ein Angebot
Kursname und Kursdatum
Vollständiger Name
Vollständige Anschrift
Telefonnummer
Welche Agentur für Arbeit / welches Jobcenter
Nachdem du das Angebot erhalten hast, musst du dieses bei deinem Sachbearbeiter einreichen. Dein Sachbearbeiter prüft anschließend das Angebot und im Idealfall wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Sollte dein Sachbearbeiter das Angebot ablehnen, stehen wir gern unterstützend zur Verfügung. Dein Sachbearbeiter kann sich bei Rückfragen auch direkt bei uns melden, dies beschleunigt die Bearbeitung in den meisten Fällen.
Weiteres Vorgehen
Du hast einen Bildungsgutschein von deinem Sachbearbeiter erhalten? Nun müssen wir einen Termin bei uns vor Ort vereinbaren, um den Bildungsgutschein sowie den dazugehörigen Teilnehmervertrag mit dir zusammen auszufüllen. Den Vertrag und den ausgefüllten Bildungsgutschein musst du nun noch zurück an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter geben.
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